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31.01.2005
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Archiv - Geschlossene Gesellschaft , ai-Journal 2/2005 |
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[download des Deutschlandbrichts Januar 2004 als pdf-file]
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Der ai-Bericht über unverhältnismäßige Polizeigewalt in Deutschland fordert präventive Maßnahmen. Die Behörden lehnen jedoch unabhängige Kontrollen bislang ab.
In den zurück liegenden Jahren hat amnesty international immer wieder Kenntnis über Misshandlungen und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizeibeamte in Deutschland erhalten. Im Januar 2004 veröffentlichte das internationale Sekretariat von ai einen Bericht über diese Vorwürfe. Die fraglichen Übergriffe haben sich gewöhnlich bei der Festnahme der mutmaßlichen Opfer oder in Polizeihaft zugetragen. Dokumentiert wurden auch Fälle von Misshandlungen und übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber ausländischen Staatsbürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden sollten.
Auch wenn die Zahl der ai in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Vorwürfe über Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei eine rückläufige Tendenz andeutet, sind die deutschen Behörden angesichts der Schwere einiger der vorgebrachten Anschuldigungen und der zum Teil erheblichen Verletzungen, die die Opfer davongetragen haben, gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Praktiken zu verhüten und zu bestrafen.
Der Bericht empfiehlt und fordert unter anderem folgende Maßnahmen:
Die Einrichtung einer zentralen Stelle, die regelmäßig in einheitlicher Form umfassende
Statistiken über Misshandlungsbeschwerden gegen Beamte der Polizeibehörden in Bund und Ländern erstellt und veröffentlicht. Dabei müssen die Anzahl der gegen Polizisten in einem bestimmten Zeitraum eingereichten Beschwerden erfasst werden. Die Erhebung soll zudem Angaben über Reaktionen auf jede der erhobenen Misshandlungsvorwürfe und den Ausgang etwaiger Ermittlungen enthalten und Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe sowie die nationale Herkunft der Beschwerdeführer aufführen.
Die Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das Beschwerden von Einzelpersonen untersucht und etwaigen Mustern von Menschenrechtsverletzungen nachgeht.
Deutschland soll das Zusatzprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter unverzüglich ratifizieren, um auf diese Weise einen innerstaatlichen Mechanismus zur Inspektion sämtlicher Gewahrsamseinrichtungen im Land zu schaffen.
Diese Forderungen haben im vergangenen Jahr auch zwei maßgebliche UNO- Menschenrechtsgremien - der Menschenrechtsausschuss zur Umsetzung des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Ausschuss gegen Folter - an die deutsche Regierung gestellt. Die beiden Sachverständigengremien hatten ihre Kritikpunkte bereits 1996 beziehungsweise 1998 an die Bundesregierung herangetragen - ohne Erfolg.
Im vergangenen Jahr hat die deutsche Sektion von ai anhand des Berichts umfangreiche Lobbygespräche auf Bundes- und Länderebene geführt, ausführlich mit Polizisten und Polizeifunktionären gesprochen und Öffentlichkeitsarbeit betrieben. ai hat die deutschen Behörden aufgerufen, die genannten Missstände zu beseitigen und den polizeilichen Misshandlungen und der Anwendung übermäßiger Gewalt entgegenzuwirken. Dies wurde unterstützt von zahlreichen Appellbriefen an deutsche Institutionen von ai-Mitgliedern in der ganzen Welt. Unser ganz besonderer Dank gilt hier den Nachbarsektionen in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz!
Ein Jahr später stellt sich nun die Frage, was wir erreicht haben. Die Forderung nach einer statistischen Erhebung der Übergriffe fand bei den Lobbygesprächen große Unterstützung. Dass solche Statistiken nützlich sind, überzeugte die meisten Gesprächspartner, zumal sie ohne großen Aufwand zu erstellen sind. In einem Fachgespräch mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Polizei und NGOs, zu dem ai eingeladen hatte, waren sich die Beteiligten darüber einig, dass Statistiken eine hilfreiche Grundlage für mögliche Gegenmaßnahmen wären. Obwohl es kaum Argumente gegen die Erhebungen gibt, sind bislang leider nur in Nordrhein-Westfalen Schritte zur praktischen Umsetzung erkennbar.
Die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums, das Vorwürfen über polizeiliche Misshandlungen nachgeht, ist sicherlich die am schwierigsten zu realisierende Forderung. Vertreter der Landesregierungen und der Polizei begründeten ihre Ablehnung u.a. damit, dass es ausreichende Kontrollmechanismen gebe. Ein externer Überprüfungsmechanismus könne nicht wirksamer arbeiten als eine interne Kontrolle. Die zahlreichen Gespräche mit Vertretern der Polizei haben den Eindruck vermittelt, dass die Polizei sich "abschottet", sich entschieden gegen jede Form von externer Kontrolle wendet und es vorzieht, Vorfälle polizeilicher Misshandlungen "unter sich zu regeln".
Unterstützung fand diese Forderung zwar bei Vertretern der Bundes- wie Landespolitik, sie wird aber als derzeit nicht realisierbar eingeschätzt. In Zeiten der "Terror-Bekämpfung" besteht eher die Tendenz, die Befugnisse der Polizei auszudehnen, anstatt die Kontrolle zu verstärken.
Das größte Problem in diesem Zusammenhang ist, dass die Forderung nach einer unabhängigen Kontrollinstanz als "Angriff" auf die Polizei gewertet wird. Wir haben Vertreter der Polizeiwissenschaft angeregt, Vertreter von vergleichbaren Kommissionen in anderen Staaten zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen.
Bei der Veröffentlichung des ai-Polizeiberichts erschien es wegen des vehementen Widerstandes der Länder noch unrealistisch, dass das Zusatzprotokoll zur UNO- Antifolterkonvention (ZPs) in absehbarer Zeit ratifiziert werden würde. Mittlerweile ist die Umsetzung in Deutschland aber weit voran geschritten. Die intensiven Lobbybemühungen von ai, die auch gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen stattfanden, wie auch die öffentlichen Debatten um die Vorfälle in der irakischen Haftanstalt Abu Ghraib, haben dazu beigetragen.
Bei ihren Sitzungen im vergangenen Jahr sprach sich die Innenministerkonferenz grundsätzlich dafür aus, das mit der Antifolterkonvention verfolgte Ziel der Prävention von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen. Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention zu zeichnen und zu ratifizieren.
Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag erarbeitet, wie sich dieser Präventionsmechanismus gestalten und in die deutsche Verwaltungsstruktur einfügen könnte. Die Umsetzung könnte jedoch noch durch eine ungenügende Ausstattung gefährdet werden. Wir werden uns daher für eine personell und finanziell gute Ausstattung einsetzen und darauf drängen, dass das Inspektions-Gremium umfassende Kompetenzen erhält.
Leider konnten wir nicht in allen im Bericht aufgeführten Einzelfällen eine intensive Nacharbeit gewährleisten. Exemplarisch sei aber auf die ehrenamtliche Prozessbeobachtung im Fall Amir Ageeb hingewiesen. Der Sudanese wurde im Mai 1999 während seiner Abschiebung erstickt. Im Zusammenhang mit diesem Tod wurden zwar drei Beamte der fahrlässigen Tötung angeklagt, aber ein Prozesstermin erst nach viereinhalb Jahren angesetzt. In den Verhandlungen wurde deutlich, dass die Beamten, die bei der Abschiebung zugegen waren, erhebliche Fehler begangen haben - auch wegen mangelnder Kenntnis von Vorsorgevorschriften. Die die Abschiebung durchführenden Bundesgrenzschutzbeamten wurden wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge im Amt zu Haftstrafen von neun Monaten auf Bewährung und zu Zahlungen von insgesamt je 6.000 Euro verurteilt. Der Richter kritisierte deutlich die mangelhafte Ausbildung und die deutliche Führungsschwäche, was mittlerweile zu einer Reihe von internen Verbesserungen beim Bundesgrenzschutz geführt hat.
Der von großer Medienaufmerksamkeit begleitete Prozess gegen Polizeivizepräsident Daschner und die sich anschließende Diskussion, ob Folter in Ausnahmefällen erlaubt sei, war ein Schwerpunkt der Arbeit während des ganzen Jahres.
Die deutsche ai-Sektion wird mit einem Aktionsplan zum Folterverbot in 2005 einen Schwerpunkt ihrer Arbeit darauf legen, das absolute Folterverbot und die Bedeutung des ersten Satzes im Grundgesetz klar zu machen, der da lautet: &"Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Barbara Lochbihler- Die Autorin ist Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion
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